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Neue Gesetze ab dem 01.01.2020

Neue Gesetze 2020

Liebe Eigentümer,
liebe Mieter,

wie zu erwarten sind zum 01.01.20 neue Gesetze erlassen worden, die auch die Immobilienwirtschaft betreffen. Ein paar Kostproben finden Sie nachfolgend:

Aus für alte Kaminöfen
Die Zeit für alte Kaminöfen (Heizkamine oder Kachelöfen), die eine Typprüfung vor dem 31.12.1994 erhalten haben, läuft bald ab. Bis Ende 2020 müssen diese entweder zu den aktuellen Grenzwerten nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger, der kann den Schadstoffausstoß messen. Ggfs. reicht der Einbau eines Filters um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Neue Stromzähler; systematischer Einbau von intelligenten Messsystemen
Schrittweise muss der Messstellenbetreiber ab 2020 die bisherigen analogen Stromzähler (ab einen Jahresverbrauch ab 6000 KW/h) gegen intelligente Messsysteme austauschen. Betreiber ist nicht Ihr Stromlieferant, sondern das Unternehmen, das die Zähler einbaut und wartet. In der Regel der örtliche Netzbetreiber. Für den sukzessiven Tausch der alten gegen die neuen Zähler hat der Betreiber 8 Jahre Zeit. Sie müssen aber nicht selber tätig werden. Der Messstellenbetreiber muss Sie rechtzeitig vor dem Einbau informieren

Wohngeld
Durch die Wohngeldreform 2020 haben rund 180.000 Haushalte erstmals Anspruch auf Wohngeld. Mit der neuen Mietenstufe VII werden Menschen mit hohen Mieten entlastet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Haushaltsgröße (Personen) und nach dem Einkommen, sowie der zu zahlenden Miete. Dieser Zuschuss wird dann ab 2022 alle zwei Jahre an den Preis und der Mietenentwicklung angepasst. Das Wohngeld können übrigens nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer (als Lastenzuschuss) beantragen, die ihre Wohnung selber nutzen.

Mindestlohn
Alle die Ihre Hausmeister oder Reinigungskräfte über einen Minijob angemeldet haben müssen ihnen ab 2020 mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde bezahlen.

Dämmen wird belohnt (Klimapaket)
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Immobilien die energetisch auf Vordermann gebracht werden, ab sofort 20% der Sanierungskosten, verteilt auf 3 Jahre, steuerlich geltend gemach werden können. Maximal können künftig bis zu 40.000,- € steuerlich abgesetzt werden. Das Förderprogramm läuft vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029.

Maklerprovision auf dem Prüfstand
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie (bundeseinheitlich) die Maklercourtage hälftig teilen, unabhängig davon wer den Makler beauftragt hat. Ein Fixzeitpunkt für das Inkrafttreten des neuen Gesetzes steht noch nicht fest. Es wird auch hier eine Ausnahmeregelung mit einer einseitigen Öffnungsklausel auf Verkäuferseite geben, um z.B. den provisionsfreien Verkauf von Neubauimmobilien weiterhin zu ermöglichen.

Share Deals sollen erschwert werden
Derzeit ist es noch so, dass bei sogenannten Share Deals der Käufer nicht das Gebäude, sondern Anteile des Unternehmers (Eigentümer der Immobilie) erwirbt. Kauft er weniger als 95 % der Anteile zahlt er keine Grunderwerbsteuer. Die fehlenden %te darf er erst nach 5 Jahren erwerben. Nun soll dieses legitimierte Steuersparmodell kurzfristig erschwert werden. Bei Share Deals sollen zukünftig nur noch 90% der Anteile erworben werden dürfen, während der Käufer mindestens 10 Jahre auf den Kauf der restlichen 10 % warten muss, damit der Deal grunderwerbsteuerfrei bleibt.

ZENSUS wird verschoben!
Ursprünglich war die Volkszählung in Deutschland für Mai 2021 angesetzt. Das Bundeskabinett hat nun beschlossen, dass diese aufgrund der Pandemie auf den 15.05.2022 verschoben wird. Als Grund wurde angegeben, dass durch den COVID19 Virus erheblicher Umfang an Personal für andere Aufgaben abgezogen werden mussten.
Neben der amtliche Einwohnerzahl Deutschlands sind die zu ermittelnden Basisdaten von großer Bedeutung für Politik, Verwaltung und Wirtschaft.

Wir halten Sie rechtszeitig auf dem Laufenden

Herzliche Grüße

Willy Neuen

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