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Technische Verwaltung

Technische Verwaltung

  • Veranlassung aller gesetzlich vorgeschriebenen und/oder beschlossenen Wartungen und Prüfungen
  • Einholung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker zur Durchführung beschlossener Instandhaltungs- und Instandsetzungs-maßnahmen ggfs. unter Einbeziehung von Sonderfachleuten (bei Bedarf)
  • Stichprobenartige Überwachung des Hausmeisters und der am Objekt ausgeführten Arbeiten
  • Technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Begehung der Anlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen (ggfs. mit Sonderfachleuten bei Bedarf) und dem Beirat
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
  • Kurzfristige Umsetzung der Beschlüsse
  • Rechtzeitige Anforderung (vor Fristablauf) von Energieausweisen
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