Liebe Eigentümer, liebe Mieter,
wie jedes Jahr gibt es Neuerungen und Gesetze, die u.a. auch die Immobilienwirtschaft betreffen. Ein paar Kostproben finden Sie nachfolgend:
Energiepreisbremse: Die seit März 2023 Energiepreisbremsen wird nicht, wie vorgesehen bis Ostern 2024 verlängert, sondern ist am 31.12.2023 ausgelaufen.
Balkonkraftwerke: Die Installation von Balkonkraftwerken sollte für Mieter und Wohnungseigentümer eigentlich ab Januar 2024 erleichtert werden. Der zuständige Ausschuss im Bundestag hat die Abstimmung über Teile des Solarpaktes im Dezember 2023 jedoch vertagt, so bleibt es beim derzeit geltenden Recht. Jeder muss einen Beschlussantrag in der Eigentümerversammlung stellen.
Sanierungspflicht: Die reformierte EU-Gebäuderichtline (EPBD) sieht strengere Vorgaben zur Energieeffizienz von Immobilien vor. Rat, Kommission und Parlament haben sich darauf am 07.12.2023 geeinigt. Eine Sanierungspflicht für einzelne Wohnhäuser soll aber (erstmals) vom Tisch sein.
Smart-Meter-Gesetz: Das Gesetz der Digitalisierung der Energiewende wurde vom Bundesrat am 12.05.2023 bewilligt. Es legt die verbindlichen Ziele für den verpflichtenden Einbau von Smart Metern bis zum Jahr 2030 vor.
Photovoltaik, weiterhin mit Null-Prozent-Steuersatz: Der seit dem 01.01.2023 geltender Steuersatz von Null-Prozent soll dauerhaft bleiben, wie das Bundesfinanzministerium im September 2023 bestätigte.
TKG-Novelle: Im Zuge der Novelle des Telekomm8unkikationsgesetztes können die Vermieter die Kosten für die Kabelfernsehversorgung nun noch bis zum 30.06.2024 auf die Mieter umlegen
Hydraulischer Abgleich: Ab dem 01.10.2024 müssen alle Mehrfamilienhäuser ab 6 Wohneinheiten (unabhängig vom Brennstoff) die mit Wasser als Wärmeträger betriebenen älteren Heizungen überprüft und neue Heizungsanlagen generell hydraulisch abgeglichen werden. Für Bestandgebäude wird die 65% Vorgabe erst wirksam, wenn die Stadt ihre kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben. Bis dahin dürfen in bestehenden Gebäuden alle bisher erlaubten Heizungen eingebaut werden. Allerdings müssen diese dann ab 2029 anteilig mit 15 %, ab 2035 mit 35% und ab 2040 mit 60% Biomasse oder Wasserstoff bettrieben werden. Außerdem muss der Eigentümer sich im Vorfeld von fachkundiger Stelle (Handwerker oder Schornsteinfeger) beraten werden.
Gebäudeenergiegesetz (GEG): Am 01.01.2024 ist die Novelle des GEG in Kraft getreten. Da sogenannte Heizungsgesetz soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Neu installiere Heizungen (Neubau) müssen zukünftig mindestens mit 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Mindestlohn: Alle die Ihre Hausmeister oder Reinigungskräfte über einen Minijob angemeldet haben müssen seit 01.01.2024 mindestens 12,41 € brutto pro Stunde bezahlen.
und dann urteile noch: LG Berlin in 2023 das WEG-Sondernutzungsrechte nach der TE (Teilungserklärung) grundbuchrechtlich zugeordnet werden müssen.
Herzliche Grüße
Willy Neuen
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