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Neues für 2023

Neue Gesetze 2023

Liebe Eigentümer,
liebe Mieter,

wie jedes Jahr gibt es Neuerungen und Gesetze, die u.a. auch die Immobilienwirtschaft betreffen. Ein paar Kostproben finden Sie nachfolgend:

Gasabschlag für Dezember 2022

Wie Sie aus der Presse erfahren konnten, wird bei Gas- oder Wärmeversorgern ein Abschlag vom Gesetzgeber übernommen. Diese Entlastung wird den Eigentümern (WEG) und/oder Mietern im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 an Sie weitergegeben.

Gaspreis- und Strompreisbremse

Der aktuelle Plan für die Gaspreis- bzw. Fernwärme- sowie der Strompreisbremse sieht vor, dass das neue Gesetz im März 2023 in Kraft tritt. Vielleicht schafft es die Regierung diese schon rückwirkend ab Januar 2023 durchzusetzen.

Die Vermieter müssen, sofern die Ersparnis höher als 10% ist, die Betriebskostenpauschale entsprechend umgehend anpassen.

Frist für die Grundsteuer (Abgabe der Erklärung) läuft am 31.01.2023 ab

Die Frist für die Abgabe der Erklärung ist aufgrund Corona von Oktober auf Ende Januar verschoben worden. Bis dahin sollten die Unterlagen/Erklärungen beim Finanzamt eingegangen sein, danach drohen Zwangsgelder von 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat, in dem die Erklärung zu spät kommt.

HomeOffice-Pauschale steigt und wird entfristet

Die in der Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale wird entfristet und steigt auf 6 Euro pro Tag. In der Steuererklärung kann man somit für maximal 210 Tage ein maximaler Betrag von 1.260 € p.a. angeben.

Maskenpflicht im Auto

Ab dem 01.02.2023 muss neben all den anderen Dingen auch 2 medizinische Masken im Verbandskasten mitgeführt werden.

Lineare Abschreibung ab Juli 2023 auf 3 % erhöht

Die aktuelle Ampel-Koalition will die Abschreibung beim Mietwohnungsbau ab Juli von 2 auf 3% anheben, dadurch können Vermieter zukünftig schneller abschreiben als bisher. Dies soll als weiterer Investitionsanreiz im Wohnungsbau dienen. Im Gegenzug soll nach derzeitigem Stand ab 2023 die Möglichkeit, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen, entfallen.

Bundestag verschiebt die Zertifizierung für Immobilienverwalter-/innen

Aufgrund dessen, dass die (wenigen) IHKs (die die Zertifizierung anbieten), nicht genügend Prüfwillige eine entsprechende Zertifizierung durchlaufen lassen können, hat der Bundestag die Frist auf den 01.12.2023 verlegt. Der Verwalter, der bereits beim Gesetztes Entwurf bestellt war, gelten automatisch bis zum 01.06.2024 als zertifiziert. Durch die Vorbildung unserer Mitarbeiter/innen (Immobilienkaufleute/Kaufleute der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/gepr. Immobilien-fachwirt/in) gelten diese bereits heute als zertifizierte Verwalter und sind von einer weiteren Zertifizierung befreit. Im Übrigen ist eine Zertifizierung keine gewerberechtliche Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach §34c Abs.1Nr.4 GewO.

Solaranlagen: Abbau von Steuerhürden

Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, dass auf vermieteten Wohnhäusern mehr Solardächer installiert werden. Die war bislang kompliziert. Am 14.09.2022 wurde beschlossen steuerliche und bürokratische Hürden abzubauen.
Es sollen die Einnahmen aus dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen lt. Entwurf auf EFH von bis zu 30 Kw und bis zu 15 Kw pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei MFH und gemischt genutzten Häusern von der Ertragssteuer befreit werden. Auch auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung soll verzichtet werden. Betreiber von privaten PV-Anlagen müssen dann die Umsatzsteuer auf Stromlieferung und Eigenverbrauch zahlen, und außerdem eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Jedoch können im Gegenzug können Sie die Vorsteuern bei der Anschaffung vom Finanzamt erstatten lassen (Stand 10/22). (HINWEIS) Durch den Bundestag und auch durch den Bundesrat können sich hier noch Änderungen ergeben.

Mindestlohn

Alle die Ihre Hausmeister oder Reinigungskräfte über einen Minijob angemeldet haben müssen seit Oktober 2022 mindestens 12 € brutto pro Stunde bezahlen.

Herzliche Grüße
Willy Neuen

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