Startseite

Neue Gesetze ab dem 01.01.2019

Liebe Eigentümer,
liebe Mieter,

wie zu erwarten sind zum 01.01.19 neue Gesetze erlassen worden die auch die Immobilienwirtschaft betreffen.
Ein paar Kostproben finden Sie nachfolgend:

Modernisierungskosten

Modernisierungsbereite Immobilieneigentümer können von den Modernisierungskosten statt bisher elf Prozent künftig nur noch acht Prozent auf die Mieter umlegen.

Zudem darf die (Kalt-) Miete nach einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren, sofern die Miete unterhalb von sieben € p.m². liegt höchstens um zwei € p.m², wenn Sie über sieben € p. m² liegt, höchstens um 3,- Euro p.m² steigen.

Die Modernisierungsumlage (einfachere Berechnung)

Um den Vermietern die Modernisierungsumlage/Modernisierungsmieterhöhung zu erleichtern gibt es vereinfachtes Verfahren für die Berechnung.
Sofern die Kosten bei höchstens 10.000 € liegen können Vermieter in Zukunft von den Gesamtkosten 30 Prozent für Erhaltungsaufwand abziehen und den Rest als Modernisierungskosten umlegen.

Der gesamte Gesetzestext können Sie dem nachfolgenden Link entnehmen
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0601-0700/611-18.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Mietpreisbremse

Sofern der Vermieter eine Miete verlangen möchte, die über (nach der Mietpreisbremse) der zulässigen Miete liegt, müssen die Vermieter dem neuen Mieter vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert darüber informieren, was der vorherige Mieter für diese Wohnung gezahlt hat. Lassen Sie sich in diesem Fall vom neuen Mieter in jedem Fall, am besten schriftlich, bestätigen, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind. Kommen Sie als Vermieter dieser Auskunftspflicht nicht nach, können Sie höchstens die nach der Mietpreisbremse zulässige Miete verlangen.

Mindestlohn

Für alle die Ihre Hausmeister oder Reinigungskräfte über einen Minijob angemeldet haben dürfen wir erinnert, dass der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro gestiegen ist. Bitte überprüfen Sie ihre Stundenlöhne.
Ab 2020 müssen Sie als Arbeitgeber dann mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde bezahlen.

Drittes Geschlecht

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 wird es ab dem 01.01.2019 für Intersexuelle ein drittes Geschlecht im Personenstandsregister geben: Neben „männlich“ und „weiblich“ kann dort dann auch „divers“ stehen. Somit ist es nur eine Frage der Zeit bis Mietverträge entsprechend angepasst werden müssen.

Herzliche Grüße


Willy Neuen

 

HINWEIS: Wir haben die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Gewähr oder jegliche Haftung für die Funktion, Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der Link-Verweise und insbesondere der Informationen der verwiesenen Internetseiten der Drittanbieter kann aber nicht übernommen werden". Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Für eine detaillierte und ausführliche Beratung zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder Ihren Steuerberater.

Diese Website verwendet Cookies. Essentielle Cookies können Sie auf unserer Website selbst nicht deaktivieren. Cookies seitens Google werden direkt auf der Google Maps erst durch Ihr akzeptieren aktiviert. Generell können Sie Cookies direkt in Ihrem Browser jederzeit deaktivieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzinformationen